Trauer / Sterben / Tod

Wie Geborenwerden und Wachsen gehören auch Sterben und Tod zu unserem Dasein. Doch weder Geburt noch Tod sind Sache des Menschen selbst. Keiner weiß, wann und wie sein Leben zu Ende geht. Manchmal ist es eine lange Krankheit, manchmal ein Unfall, der zum Tode führt. Auch wenn wir das nur zu gut wissen, bestürzt uns der Tod eines Menschen. Da tut es gut Beistand und Trost zu erfahren. Dies ist den Seelsorgerinnen und Seelsorgern der Pfarreiengemeinschaft Neu-Ulm ein wichtiges Anliegen – die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen, die würdevolle Beisetzung und der Beistand für Trauernde.
Wenden Sie sich gerne an das Pfarrbüro. Außerhalb der Bürozeiten teilt Ihnen der Anrufbeantworter die Notfall-Telefonnummer mit, unter der Sie einen der Geistlichen erreichen.

Am Ende des Lebens

Haben Sie Angehörige, die der Pflege bedürfen, krank sind oder am Ende ihres Lebens stehen? Gerne kommen die Seelsorgerinnen und Seelsorger zu Ihnen nach Hause, ins Pflegeheim oder Krankenhaus, um die Krankenkommunion zu bringen, die Krankensalbung zu spenden oder einfach um ein offenes Ohr zu haben.

Wenn ein Mensch verstorben ist

Ist ein Mensch gestorben, muss ein Arzt – im Idealfall der Hausarzt – den Tod feststellen und bescheinigen.
Gerne kommt ein Seelsorger oder eine Seelsorgerin, um den Sterbesegen zu spenden und Angehörigen beizustehen.
Verstorbene müssen nicht sofort dem Bestattungsinstitut übergeben werden, sie können noch mehrere Stunden oder auch Tage in der Wohnung aufgebahrt werden. Damit haben alle Nahestehenden die Gelegenheit Abschied zu nehmen.

Beerdigung

In der Regel verständigt das jeweilige Bestattungsinstitut unser Pfarrbüro, wenn eine katholische Bestattung gewünscht ist und klärt mögliche Termine ab. Daraufhin wird einer der Geistlichen zeitnah Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um ein Gespräch zu vereinbaren und die Beerdigung zu besprechen. Gerne können Sie sich auch selbst an das Pfarrbüro wenden.

Kontaktstelle Trauerbegleitung der Diözese Augsburg

Information, Begleitung, Fortbildung
Erfahren Sie Hilfe und Unterstützung  durch das vielseitige Angebot: https://kontaktstelle-trauerbegleitung.de/
Termine und Veranstaltungen: https://kontaktstelle-trauerbegleitung.de/angebote/kategorie/wochenenden/

Trauertelefon

Das TrauerTelefon ist auch schriftlich erreichbar (täglich, 9 – 13 Uhr) per WhatsApp, Threema, Signal oder PC: 0171 / 3165 847 bzw. https://trauertelefon.de/ oder zum persönlichen Gespräch unter Tel. 0821 / 3166 2611

 

 

Du hast ein Recht auf deine Trauer.
Du darfst dich deinen Verlusten widmen,
musst nicht verdrängen, was dich beschwert.
Du hast ein Recht, das abzutrauern,
was dich so tief enttäuscht hat
und was du nicht ändern kannst.

Du hast ein Recht auf deine Tränen,
auf dein Schweigen, auf deine Ratlosigkeit,
auf deine innere und äußere Abwesenheit.
Du musst nicht den Glücklichen spielen,
nicht über den Dingen stehen.

Du hast ein Recht, die wegzuschicken,
die dich mit Gewalt aus deiner Trauer
herausholen wollen, weil deine Trauer sie selbst bedroht.
Du hast ein Recht auf deine Trauerzeit.

Du hast ein Recht, mit denen nicht reden zu wollen,
die dir ein schlechtes Gewissen machen
für deine Dunkelheit und Trauer.
Die dich mit ihren Sprüchen unter Druck setzen wollen.
Du hast ein Recht auf deine Trauerstille.

Du hast ein Recht, dich zu wehren gegen die,
die dir sagen, was du fühlen darfst und was nicht,
die dich nicht als Einzelnen, sondern als Fall behandeln
und sich innerlich nicht wirklich mit dir einlassen.
Nichts ist so menschlich wie deine Trauer.
Über sie kann ein Trauernder sich dir nähern
und auf Verständnis hoffen.
Trauern zu können ist eine Gabe.
Lass dir das Recht auf deine Trauer nicht nehmen.

 

von Ulrich Schaffer
Schriftsteller und Fotograf
aus dem Buch: „Grundrechte: Ein Manifest“